Kombitherapie

Zwischen der Fachklinik Haselbach und den Fachambulanzen für Suchtprobleme, für die als Kostenträger federführend die Deutsche Rentenversicherung Bayern zuständig ist, besteht die Möglichkeit, eine stationäre/ambulante Kombinationsbehandlung alkohol- oder medikamentenabhängiger Männer und Frauen durchzuführen.

Eine Kombinationsbehandlung ist eine Leistungsform, die sich aus verschiedenen Phasen zusammensetzt und vor Beginn der Rehabilitation bewilligt wird. Die einzelnen Phasen werden in stationärer oder ambulanter Form durchgeführt. In der Regel erfolgt im Anschluss an eine stationäre Rehabilitationsphase eine Fortführung im ambulanten Setting. Die Zuständigkeit der jeweils ärztlich geleiteten stationären und ambulanten Rehabilitationseinrichtungen ist festgelegt, damit der gesamte Rehabilitationsprozess und seine Dokumentation inhaltlich und organisatorisch abgestimmt erfolgen.

Eine Kombinationsbehandlung kommt insbesondere in Frage, wenn

  • ein Arbeitsplatz vorhanden und langfristige Abwesenheit als problematisch angesehen wird
  • die Rehabilitationsfähigkeit und die Persönlichkeit des Rehabilitanden soweit ausgeprägt sind, dass die Kombination stationärer und ambulanter Intervention von diesem aktiv genutzt werden kann
  • für einen gewissen Zeitraum Distanz vom sozialen Umfeld erforderlich ist
  • der Rehabilitand nicht durchgehend ein intensives und strukturiertes Behandlungsangebot benötigt oder
  • der Rehabilitand fähig ist, in den therapiefreien Zeiten der ambulanten Phase selbständig abstinent zu leben