Behandlungsdauer
Die Dauer der Behandlung wird durch die Kostenzusage des Leistungsträgers, also der Rentenversicherung oder der Krankenkasse festgelegt.
Sie kann unterschiedlich lang sein:
- 15 Wochen für eine Erstbehandlung
- 8 Wochen für eine Zweitbehandlung.
Je nach Notwendigkeit und Behandlungsfortschritt kann die Maßnahme auf 19 bis 23 Wochen verlängert werden.