Behandlungsdauer

Die Dauer der Behandlung wird durch die Kostenzusage des Leistungsträgers, also der Rentenversicherung oder der Krankenkasse festgelegt.

Sie kann unterschiedlich lang sein:

  • 15 Wochen für eine Erstbehandlung
  • 8 Wochen für eine Zweitbehandlung.

Je nach Notwendigkeit und Behandlungsfortschritt kann die Maßnahme auf 19 bis 23 Wochen verlängert werden.